am EXECUTIVE CONSULTING
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

  1. 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Beratungsaufträge/Beratungsleistungen von am EXECUTIVE CONSULTING vertreten durch Herrn Dr. Axel Müller, Sebastianusstraße 52, D-56112 Lahnstein (nachfolgend: „Consultant“) mit einem Vertragspartner (nachstehend: “Auftraggeber”). Die zu erbringenden Leistungen ergeben sich jeweils aus dem Auftrag und möglichen Anlagen dazu. Der Consultant ist berechtigt, die Beratungsleistungen teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.
  2. 1.2. Der Consultant erbringt Beratungsleistungen als freier Berater nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung.
  3. 1.3. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Aufträge, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen eines Auftraggebers, die der Consultant nicht ausdrücklich anerkennt, bleiben auch dann unverbindlich, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
  4. 1.4. Der Consultant behält sich vor, diese AGB einseitig für die Zukunft abzuändern. Die geänderten AGB werden Vertragsbestandteil, sofern der Auftraggeber den Änderungen nicht binnen 14 Tagen ab Zugang der Änderungsmitteilung des Consultants widerspricht; eine Mitteilung per E-Mail an die letztbekannte E-Mail-Adresse des Auftraggebers ist ausreichend.
  5. 1.5. Der Consultant behält sich vor, diese AGB auftragsbezogen zu ergänzen oder zu verändern. Der Consultant wird in einem solchen Fall entsprechende auftragsbezogene AGB der Angebotsabgabe beifügen.

2. Angebote, Vertragsschluss, Form, Leistungsort, Pflichten des Auftragsgebers

  1. 2.1. Angebote sind freibleibend. An ein Angebot hält sich der Consultant für zwei Wochen gebunden, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abgabe des Angebots.
  2. 2.2. Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Angebotsbestätigung des Auftraggebers oder durch schriftliche Auftragsbestätigung des Consultants.
  3. 2.3. Der Consultant bestimmt seine Arbeitszeit und seinen Arbeitsort eigenverantwortlich. Er wird die Wünsche des Auftraggebers hierbei berücksichtigen.
  4. 2.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten des Consultants zu unterstützen.
  5. 2.5. Der Auftraggeber stellt die zur Durchführung des Beratungsauftrags notwendigen Informationen, Materialien und Daten bereit. Diese sind in gängigen und unmittelbar verwertbaren Formaten zur Verfügung zu stellen. Erkennt der Auftraggeber, dass diese Informationen, Materialien oder Daten fehlerhaft, unvollständig oder nicht eindeutig sind, wird er dies dem Consultant unverzüglich mitteilen.
  6. 2.6. Der Auftraggeber sorgt für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten und Inhalte. Ohne gesonderte Vereinbarung besteht keine Pflicht zur Datensicherung seitens des Consultants.

3. Vergütung und Kostenerstattung

  1. 3.1. Die Tätigkeit des Consultants wird – sofern nichtabweichend vereinbart - in Tagessätzen gemäß aktueller Preisliste zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer abgerechnet.
  2. 3.2. Sollte eine Tätigkeit des Consultants weniger als einen Arbeitstag in Anspruch nehmen, erfolgt die Abrechnung stundenweise. Sofern nicht abweichend vereinbart, gilt ein Stundensatz gemäß aktueller Preisliste zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Reisezeiten zum Ort der Leistungserbringung werden mit dem halben Stundensatz pro Reisestunde in Rechnung gestellt.
  3. 3.3. Für Zwecke dieser AGB hat ein Arbeitstag 8 Stunden.
  4. 3.4. Für gebuchte, aber im vorgesehenen Zeitraum nicht abgerufene Beratungstage wird eine Vergütung von 80% des Tagessatzes fällig.
  5. 3.5 Reisekosten und Spesen sind entsprechend zu erstatten. Soweit nicht anders vereinbart, sind folgende Reisekosten bei freier Wahl des Verkehrsmittels und der Übernachtungsmöglichkeit durch den Consultant zu erstatten: (1) Übernachtungskosten: gegen Nachweis, in Deutschland maximal 400,00 €/Nacht netto, international maximal 600,00 €/Nacht, etwaige darüber hinausgehende Über¬nachtungskosten gehen zu Lasten des Consultants; (2) Fahrtkosten: mit eigenem PKW gemäß geltender steuerlicher Pauschale bzw. Bahn 1. Klasse Flex bei Bahncard 25% gegen Nachweis bzw. Flug Business Class Flex gegen Nachweis; (3) Verpflegungspauschalen: gemäß geltenden steuerlichen Sätzen.
  6. 3.6. Die Rechnungstellung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, nach der Erbringung der Beratungsleistung. Bei Beratungsaufträgen mit einer Dauer von mehr als einem Monat erfolgt die Rechnungsstellung monatlich.
  7. 3.7. Alle vom Auftraggeber zu leistenden Zahlungen sind, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, bei Rechnungsstellung ohne Abzug sofort fällig.
    Leistet der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, sind auch ohne Mahnung bankübliche Zinsen auf die noch offene Forderung zu zahlen.
  8. 3.8. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  9. 3.9. Gerät der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, ist der Consultant berechtigt, die weiteren Leistungen unbeschadet weitergehender Rechte solange einzustellen oder zurückzuhalten, bis der Auftraggeber vollständige Zahlung geleistet hat.

4. Haftung

  1. 4.1. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Consultants, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Eine Haftung für leichte oder einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist jede weitere Haftung ausgeschlossen.
  2. 4.2. Soweit die Haftung des Consultants begrenzt ist, gilt diese Begrenzung auch für Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Consultants.
  3. 4.3. Für Materialien, Informationen und Daten, die der Auftraggeber bereitstellt, ist der Consultant nicht verantwortlich. Der Consultant ist insbesondere nicht verpflichtet, die überlassenen Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu prüfen. Der Auftraggeber stellt den Consultant von allen Ansprüchen Dritte frei, die von Dritten aufgrund der vom Auftraggeber überlassenen Inhalte geltend gemacht werden. Soweit Consultant von einem Dritten wegen vom Auftraggeber überlassenen Inhalten direkt in Anspruch genommen wird, wird Auftraggeber den Consultant bei der Abwehr dieser Ansprüche vollumfänglich unterstützen. Der Auftraggeber ist zum Ersatz der zur Rechtsverfolgung notwendigen Kosten verpflichtet, die dem Consultant durch die rechtliche Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund der vom Auftraggeber überlassenen Inhalte entstehen.

5. Vertragslaufzeit / Kündigung:

  1. 5.1. Ein abgeschlossener Beratungsvertrag endet, sofern nicht anders vereinbart, mit Ablauf des Tages, an dem die Vertragspartner die vom Vertrag erfassten, gegenseitigen Leistungen vollständig erbracht haben.
  2. 5.2. Ein abgeschlossener Beratungsvertrag kann grundsätzlich von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Kalenderwochen schriftlich zum Monatsende gekündigt werden. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
  3. 5.3. Im Falle einer Kündigung des Beratungsauftrags hat der Auftraggeber die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen auf Basis der geltenden Tages- oder Stundensätze zuzüglich der gemachten Aufwendungen zu ersetzen.
  4. 5.4. Erfolgt die Kündigung des Beratungsauftrags durch den Auftraggeber, so kann der Consultant für alle im Rahmen eines Projektplans für die nächsten drei Monate nach dem Kündigungstermin vorgesehenen Beratungstage eine Vergütung von 80% des Tagessatzes in Rechnung stellen.

6. Erfindungen / Geistiges Eigentum / Know-How

  1. 6.1. Der Consultant räumt dem Auftraggeber nach vollständigem Ausgleich der vereinbarten Vergütung, einschließlich Aufwendungen, das nicht ausschließliche, zeitlich unbefristete, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages entstandenen Dienstleistungsergebnisse für eigene Zwecke zu nutzen. Die anderweitige Verwendung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Consultants. Publikationen sind ebenfalls vorab mit dem Consultant abzustimmen.
  2. 6.2. Wenn und soweit an den Arbeitsergebnissen gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte entstehen, verbleiben diese beim Consultant. Gleiches gilt ausnahmslos, soweit der Consultant eigenes Know How entwickelt und/oder einsetzt.
  3. 6.3. Soweit der Consultant während seiner Tätigkeit Erfindungen erzielt, stehen dem Consultant die alleinigen Rechte an diesen Erfindungen zu. Der Consultant ist bereit dem Auftraggeber eine nicht ausschließliche Lizenz an solchen Erfindungen zu gewähren.

7. Geheimhaltung

  1. 7.1. Die Parteien verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen eines Beratungsvertarges zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des anderen Vertragspartners, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese nicht weiterzugeben.
  2. 7.2. Ausgenommen von dieser Geheimhaltungspflicht sind nur solche Informationen, die
    • zur Zeit ihres Bekanntwerdens bereits offenkundig, d.h. jedem Dritten ohne weiteres zugänglich sind,
    • einem Vertragspartner nach Bekanntwerden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht werden, der diesbezüglich keiner Geheimhaltungspflicht gegenüber dem anderen Vertragspartner unterliegt,
    • auf Verlangen einer Behörde oder eines sonst berechtigten Dritten dieser bzw. diesem zwingend mitzuteilen sind,
    • Rechts- oder Steuerberatern des jeweiligen Vertragspartners zum Zwecke der Beratung notwendigerweise mitgeteilt werden müssen.

In den beiden letztgenannten Fällen werden sich die Vertragspartner unverzüglich über ein entsprechendes Verlangen und vor der Weitergabe von geschützten Informationen informieren.

Der Vertragspartner, der sich auf das Vorliegen einer der oben genannten Ausnahmen beruft, hat diese nachzuweisen.

8. Datenschutz

Für Fragen bezüglich der Sammlung, Verwendung und Weitergabe Ihrer persönlichen Informationen, beachten Sie bitte unsere Datenschutzerklärungen.

9. Sonstige Bestimmungen

  1. 9.1. Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB unterliegen deutschem Recht; soweit rechtlich möglich, sind jene kollisionsrechtlichen Vorschriften ausgeschlossen, welche diese AGB anderem als deutschem Recht unterwerfen würden. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lahnstein.
  2. 9.2. Mündliche Nebenvereinbarungen sind grundsätzlich nicht wirksam. Änderungen und Ergänzungen jeder Beratungsvereinbarung bedürfen der Schriftform.
  3. 9.3. Der Auftraggeber darf Rechte aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Consultants an Dritte abtreten.
  4. 9.4. Höhere Gewalt, d.h. Ereignisse, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Consultants und/oder außerhalb seiner Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht begrenzt auf Krankheit des Consultants, Nicht-Leistung eines Subunternehmers und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen berechtigen den Consultant, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Consultant haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten aus einer solchen Verzögerung entstehen.
  5. 9.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder anderer vertraglicher Vereinbarungen zwischen dem Consultant und dem Auftraggeber unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte sich eine ungewollte Regelungslücke herausstellen, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer solchen Regelung soll eine rechtswirksame Regelung gelten, welche die Vertragsparteien unter angemessener Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Interessen sowie Sinn und Zweck dieser Vereinbarung vereinbart hätten.

Stand: August 2018

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